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Auto ummelden

Die Halter von Kraftfahrzeugen sind bei jedem Wechsel ihres Wohnortes dazu verpflichtet, ihr Fahrzeug nach dem Umzug unverzüglich auf die neue Adresse umzumelden.

Anders als auf dem Personalausweis wird auf den Fahrzeugpapieren dabei keine neue Anschrift eingetragen oder aufgeklebt. Stattdessen werden die Fahrzeugpapiere zum Teil erneuert. Der Fahrzeugbrief erhält einen neuen Eintrag mit dem geänderten Wohnort, während der stets mitzuführende Fahrzeugschein komplett erneuert wird.

Soll das Auto innerhalb des gleichen Landkreises umgemeldet werden, müssen die Nummernschilder nicht ausgetauscht werden. Bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks muss beim Auto Ummelden zusätzlich die Anfertigung neuer Kennzeichen einkalkuliert werden. Das persönliche Wunschkennzeichen wird für einen Aufpreis von etwa zehn Euro angefertigt. Außerdem erhebt die Zulassungsstelle für den Vorgang der Ummeldung Gebühren zwischen 20 und 50 Euro. Die genaue Höhe der Gebühren sollte im Vorfeld erfragt werden.

Zum Auto Ummelden müssen Fahrzeughalter die vollständigen Fahrzeugpapiere, die Bescheinigung der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung sowie den Nachweis einer Haftpflichtversicherung vorlegen. Diese ist als elektronische Versicherungsbestätigung bei allen Versicherungen online abrufbar und kann innerhalb kurzer Zeit beschafft werden. Zusätzlich ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass bereit zu halten. Ist die neue Adresse auf den Ausweispapieren bisher nicht vermerkt, muss darüber hinaus die Bescheinigung des Einwohnermeldeamts vorgelegt werden.

Eine Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle ist sinnvoll, um lange Wartezeiten zu vermeiden.

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