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Kfz ummelden

Steht ein Umzug bevor, muss man auch das Kfz ummelden. Dies geschieht in der zuständigen Zulassungsstelle und sollte unverzüglich nach dem Umzug erledigt werden, denn sonst droht ein Bußgeld von etwa 15 Euro. Die Kosten für die Ummeldung bewegen sich zwischen 20 und 50 Euro, je nachdem, ob ein neues Nummernschild benötigt wird und in welcher Gemeinde die Ummeldung stattfindet. Für ein Wunschkennzeichen zahlt man zusätzlich etwa zehn Euro mehr.

Um beim Kfz Ummelden Zeit zu sparen und den langen Warteschlangen auf den Zulassungsstellen zu entgehen, kann im Vorfeld geklärt werden, ob die Möglichkeit einer Terminvereinbarung für die Zulassung besteht. Viele Zulassungsstellen bieten diesen Service mittlerweile an.

Für die Kfz-Zulassung werden einige Unterlagen benötigt. Welche Dokumente zur Zulassungsstelle mitgebracht werden müssen, sollte im Vorfeld bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erfragt werden. In der Regel werden die vollständigen Fahrzeugpapiere benötigt, denn die neue Adresse wird auch im Fahrzeugschein vermerkt. Außerdem obligatorisch ist die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses, sofern er bereits mit der neuen Adresse versehen ist. Andererseits wird die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes des neuen Wohnortes gefordert. Darüber hinaus müssen die Versicherungsunterlagen für das Auto vorgelegt werden. Die Nachweise von TÜV- und Abgasuntersuchungen sollten ebenfalls mitgeführt werden sowie das alte Nummernschild, sollte ein neues beantragt werden.

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