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Ummeldung Wohnsitz
Steht ein Umzug an, ist dieser den örtlichen Meldebehörden mitzuteilen. Was früher Einwohnermeldeamt beziehungsweise Ordnungsamt hieß, nennt sich heute meistens Bürgeramt. In großen Städten gibt es sogar mehrere Bürgerämter. Hier gilt es, im Voraus zu klären, welches davon für den neuen Wohnsitz zuständig ist. Zur Ummeldung ist das Bürgeramt des neuen Wohnsitzes aufzusuchen, gleich ob der Umzug innerhalb der Stadt oder von einer Stadt zur anderen erfolgt.
Die Ummeldung des Wohnsitzes erfolgt nach dem Umzug und muss innerhalb von sieben bis vierzehn Tagen geschehen. Die Ummeldung ist meist kostenfrei. In einigen Gemeinden fällt für die Ummeldung des Wohnsitzes jedoch eine Gebühr an. Die jeweilige Meldefrist sowie die Höhe der Gebühr sollten im Vorfeld beim zuständigen Bürgeramt telefonisch erfragt oder auf den Internetangeboten von Bürgeramt oder Gemeinde recherchiert werden. Bei Nichteinhaltung der Meldefrist drohen Bußgelder.
Unerlässlich zur Ummeldung des Wohnsitzes ist das Mitbringen des Personalausweises oder Reisepasses und des ausgefüllten Anmeldeformulars. Dieses liegt kostenlos bei der Meldebehörde aus. Immer häufiger werden alle zur Ummeldung erforderlichen Formulare auch auf den Internetauftritten von Bürgeramt oder Gemeinde zum Download angeboten. Die Vorlage des neuen Miet- oder Kaufvertrags kann ebenfalls notwendig sein. Die Ausweispapiere von Familienmitgliedern können ohne deren eigenes Erscheinen mit umgeschrieben werden. Bei mit umziehenden nicht Verwandten ist eine Ummeldung per Vollmacht möglich. Ebenso ist es problemlos möglich, ältere pflegebedürftige Personen, die beispielsweise in ein Seniorenheim ziehen, stellvertretend per Vollmacht umzumelden. Viele Bürgerämter nehmen übrigens auch die steuerliche Ummeldung für den Hund entgegen.
