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Zweitwohnsitz anmelden
Der Wechsel des Arbeitsplatzes erfordert mitunter die Aufnahme eines zweiten Wohnsitzes in der Nähe der neuen Arbeitsstelle. Nach dem geltenden deutschen Melderecht müssen Arbeitnehmer den neuen Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde als Zweitwohnsitz anmelden. Der Vorgang ist unkompliziert und in kurzer Zeit zu bewerkstelligen.
Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes ist ohne Zahlung von Gebühren möglich. Auf der Homepage der zuständigen Meldebehörde wird über das jeweilig geltende Meldegesetz informiert. Speziell die Fristen der Ummeldung weichen je nach Bundesland voneinander ab.
Um einen Zweitwohnsitz anmelden zu können, muss der Meldebehörde ein gültiger Personalausweis und eine Bescheinigung der Meldedaten des Hauptwohnsitzes vorgelegt werden. Die Anmeldung muss nicht zwingend in der Meldestelle des gewählten Zweitwohnsitzes erfolgen. Sie kann auch in den Amtsräumen der Meldestelle des Hauptwohnsitzes erfolgen. Die Formulare zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes liegen meist kostenlos zur Verfügung der Bürger in den Meldestellen aus. Da keine Eintragung in den Ausweispapieren vorgenommen wird, ist eine Einreichung des Formulars auf dem Postweg bei einigen Kommunen möglich.
Wer einen Zweitwohnsitz anmelden möchte, sollte sich im Vorfeld über mögliche Zweitwohnungssteuern erkundigen. Einige Kommunen erheben diese Steuer selbst bei sporadischem Bewohnen der Zweitwohnung. Die Kosten einer Zweitwohnung können steuerlich geltend gemacht werden. Sie sind als Kosten einer doppelten Haushaltsführung zu berücksichtigen und können als Steuerfreibetrag im Voraus für das laufende Steuerjahr eingetragen werden.
